Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Höchstwert für die Ausschreibungen Wind an Land im Jahr 2023 auf 7,35 Cent pro kWh angehoben, was eine Steigerung um 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr (5,88 Cent) bedeutet. Damit hat die BNetzA den maximalen Entscheidungsspielraum genutzt, den ihr der im EEG 2023 geänderte § 85 a (Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen) bot. Hintergrund für diese Entscheidung war, dass die letzten drei Ausschreibungen zum Teil sehr stark unterzeichnet waren. In der Ausschreibung im Dezember 2022 wurden nur noch 14 Gebote mit 204 MW abgegeben, obwohl ursprünglich 1.190 MW, die dann schon durch die BNetzA wegen drohender Unterzeichnung auf 604 MW reduziert wurden, ausgeschrieben waren. Primärer Grund für diese Unterzeichnungen waren die starken Preissteigerungen bei den Windenergieanlagen und den Errichtungskosten, die einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen bei dem alten vorgegebenen Höchstwert für viele Standorte nicht mehr ermöglichte.
Övermöhle Consult hat die Erhöhung des Höchstwertes aufgrund der gestiegenen Preise erwartet und seinen Kunden empfohlen, nicht an der Ausschreibung im Dezember teilzunehmen, sondern auf die besseren Konditionen im neuen Jahr zu warten.
Die BNetzA hat noch im alten Jahr die nächste Ausschreibung Wind an Land mit einem Volumen von 3.210 MW für den 1. Februar 2023 angesetzt. Diese Ausschreibungsmenge kann aber noch bei einer drohenden Unterzeichnung reduziert werden, wovon aktuell auszugehen ist.
Dazu der Geschäftsführer Klaus Övermöhle: „Wir gehen in der Ausschreibung im Februar von einer Reduzierung des Ausschreibungsvolumens durch die BNetzA aus, damit sich der gewünschte Wettbewerb entwickeln kann. Grundsätzlich sind die Rahmenbedingungen für Wind an Land jetzt wieder attraktiv, und wir raten allen Akteuren, möglichst zeitnah nach Erteilung der BImSchG-Genehmigung einen Gebotszuschlag zu bekommen, um die Projekte schnell und damit kostengünstig umzusetzen. Denn aufgrund der weiterhin hohen Inflation und der Unsicherheit bei der Zinsentwicklung erwarten wir steigende Errichtungskosten.“
Wenn Sie Unterstützung bei der Preisfindung in den Ausschreibungen Wind an Land benötigen, steht Ihnen der Geschäftsführer Klaus Övermöhle gerne persönlich als Berater, auf Wunsch ausschließlich auf erfolgsabhängiger Basis, zur Verfügung. Das bedeutet für den Kunden, dass die Vergütung nur fällig wird, wenn das Preisgebot erfolgreich war und das Windprojekt einen Zuschlag erhalten hat.
Eine weitere positive Entwicklung ist auch, dass die EU-Kommission am 21.12.2022 das neue EEG 2023 genehmigt hat. Es bringt weitere Verbesserungen bei der Vergütung durch die Einführung der neuen Südregion, wodurch windschwächere Standorte primär in Süddeutschland wirtschaftlich bessergestellt werden.
Die Firma Övermöhle C&M verfügt seit mehr als 20 Jahren über Beratungskompetenz im Bereich Windenergie. Das Unternehmen erarbeitet gemeinsam mit seinen kleinen und mittelständischen Kunden Marktstrategien und unterstützt sie aktiv bei der Realisierung, damit die angestrebten Ziele schneller erreicht werden. Aufgrund der langjährigen Beratertätigkeit bestehen zu den meisten Windkraftprojektierern, aber auch zu vielen Herstellern und Zulieferern persönliche Kontakte, die in jede Zusammenarbeit eingebracht werden. Unsere langjährige Markterfahrung und gute Vernetzung in der Windbranche versetzen uns in die Lage, auch Ausschreibungsergebnisse treffsicher zu prognostizieren. Seit der ersten Ausschreibung in 2017 konnten von uns betreute Kunden Zuschläge für 82 Windprojekte mit 184 WEA und 876,7 MW erhalten. Daneben betreut die Firma in- und ausländische Investoren bei ihren Anlageentscheidungen. Övermöhle C&M konnte bisher gemeinsam mit seinen Kunden 18 Windparks mit 107 Windenergieanlagen (222,8 MW) und einem Investitionsvolumen von 315 Mio. Euro erfolgreich vermarkten
Veröffentlichung honorarfrei; ein Belegexemplar an Övermöhle Consult & Marketing GmbH wird freundlichst erbeten.